FAQ

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI – Häufige
Fragen & Antworten

Als Ihre persönliche Pflegeberaterin nach § 37.3 SGB XI unterstütze ich Sie und Ihre Angehörigen dabei, den Pflegealltag zu erleichtern, finanzielle Leistungen optimal zu nutzen und die Qualität der Versorgung sicherzustellen. Ich nehme mir Zeit für Ihre individuelle Situation und beantworte alle offenen Fragen – verständlich, einfühlsam und kompetent. Die Beratung kann bequem bei Ihnen zu Hause oder als Online-Gespräch stattfinden.

So funktioniert unsere Beratung

Hier erklären wir Ihnen verständlich, wie Sie den Weg zur optimalen Pflegeberatung beginnen und welche Unterstützung wir Ihnen bieten.

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Erster Schritt: Kontakt aufnehmen

Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und die bestmögliche Unterstützung zu planen.

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Zweiter Schritt: Beratungsgespräch

Im persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Bedürfnisse und entwickeln gemeinsam passgenaue Lösungen für die Pflege.

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Dritter Schritt: Begleitung & Umsetzung

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um eine optimale Pflege sicherzustellen.

Was passiert bei einer Beratung?

In einem Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI besprechen wir Ihre individuelle Pflegesituation. Ich schaue mir an, welche Unterstützung Sie erhalten, wie der Alltag gestaltet ist und ob es Möglichkeiten zur Entlastung gibt. Gemeinsam klären wir, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese bestmöglich nutzen können. Gerade für pflegende Angehörige ist das Gespräch wertvoll, um Sicherheit im Umgang mit Pflege und Entlastungsangeboten zu gewinnen.


Kosten

Die Beratung nach § 37.3 SGB XI ist für Sie kostenfrei. Die Pflegekasse bzw. private Krankenversicherung übernimmt alle anfallenden Kosten.


Dauer

Die Dauer eines Gespräches hängt von der individuellen Situation ab. Das Erstgespräch dauert in der Regel etwa 60 Minuten. Folgetermine sind meist kürzer, da bereits vieles besprochen wurde.


Ort der Beratung

Die Beratung findet idealerweise bei Ihnen zu Hause statt. Somit kann ich mir ein genaues Bild Ihrer Wohn- und Pflegesituation machen. Zusätzlich biete ich die Gespräche auch online an. So können Sie flexibel und bequem von überall aus teilnehmen.


Wer muss an den Beratungsgesprächen nach § 37.3 SGB XI teilnehmen?

An den Beratungsgesprächen müssen Pflegebedürftige teilnehmen, die Pflegegeld beziehen:

  • Diese Gespräche sind verpflichtend, um die Pflegequalität zu sichern.
  • Angehörige sollten ebenfalls teilnehmen – sie erhalten wichtige Informationen und Ratschläge.
  • Die Teilnahme hilft, den Pflegealltag besser zu bewältigen und Überlastung zu vermeiden.

Wer nimmt teil?

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, die Pflegegeld erhalten, müssen an den Beratungsgesprächen teilnehmen. Es ist sehr empfehlenswert, dass auch Angehörige dabei sind, da sie viele wertvolle Hinweise und Unterstützung erhalten.


Wie häufig müssen Beratungen stattfinden?

Die Häufigkeit der Beratung richtet sich nach dem Pflegegrad: • Pflegegrad 1: freiwillig, aber empfohlen • Pflegegrad 2–3: alle sechs Monate verpflichtend • Pflegegrad 4–5: alle drei Monate verpflichtend


Versäumte Termine

Sollte ein Termin versäumt werden, kann dieser in der Regel nachgeholt werden. Wichtig ist, dass dies zeitnah geschieht, um Kürzungen oder die Einstellung des Pflegegeldes zu vermeiden.


Dokumentation

Während des Gesprächs dokumentiere ich wichtige Inhalte wie Pflegesituation, Empfehlungen und Ziele. Zusätzlich fülle ich den offiziellen Nachweis für Ihre Pflegekasse aus. Dieser kann digital oder in Papierform eingereicht werden.


Vorteile einer Beratung

  • Sicherung der Pflegequalität
  • Entlastung von Angehörigen
  • Optimale Nutzung
  • finanzieller Leistungen
  • Unterstützung bei Pflegegrad und Höherstufung
  • Hilfen zur Erhaltung von Selbstständigkeit

Kontakt: Aysen Kaymakci – Examinierte
Pflegefachkraft & Pflegeberaterin Telefon /
WhatsApp:
+491623356915
E-Mail: info@bielefelder-pflegeberatung.de